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Mangelndes „Wutbürger-Potential“ bei Hartz-IV-Betroffenen?

Mal abgesehen von der Tatsache, dass das Phänomen des ungenügenden Eintretens für die eigenen Interessen beileibe keine Domäne der Hartz-IV-Geschädigten ist, sondern durch die Bank weg als eine typische „Charaktereigenschaft“ der „modernen bundesdeutschen“ Gesellschaft bezeichnet werden muss, ist die im Titel wiedergegebene Feststellung zweifelsohne zutreffend. Allerdings greifen die dazu angestellten Betrachtungen (von Profis wie von engagierten „Normalbürgern“ gleichermaßen) wieder einmal zu kurz, wenn man nur hinterfragt, warum – bspw. – Hartz-IV-Betroffene nicht bereit sind, für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Weiterlesen