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PM Survival International 05.08.10 – Ehemalige UN-Beraterin verurteilt Botswana

Im Zusammenhang mit dem skandalösen Urteil des Obersten Gerichtshofs von Botswana im Fall der indigenen Buschleute der Kalahari (wir berichteten) meldete sich nun die ehemalige UN-Beraterin für Wasserangelegenheiten Maude Barlow zu Wort und verurteilte diese Entscheidung …

Maude Barlow ... (c) IISD via Survival

… und verband diese Kritik berechtigterweise mit der erst in der letzten Woche verabschiedeten Erklärung der Vereinten Nationen (UNO … kein Kommentar), dass das Recht auf und der freie Zugang zu Wasser zu den grundlegenden Menschenrechten gehöre.

So viel zur Einleitung, alles Weitere entnehmen Sie nun bitte der PM von Survival International.

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SURVIVAL INTERNATIONAL PRESSEMITTEILUNG

5. August 2010

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Ehemalige UN-Beraterin für Wasserangelegenheiten verurteil Botswanas Umgang mit Buschleuten

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Maude Barlow, ehemalige Beraterin der Vereinten Nationen in Wasserangelegenheiten, Trägerin des Alternativen Nobelpreises und Gründerin des Blue Planet Project, verurteilt die Regierung Botswanas für deren Unterlassen den Buschleuten Zugang zu Wasser zu gewähren.

Vor einer Woche erklärten die Vereinten Nationen das Recht auf Wasser zu einem grundlegenden Menschenrecht, kurz nachdem Botswanas Oberster Gerichtshof entschied, dass die Kalahari Buschleute kein Recht an der Nutzung eines Wasserbohrloches auf ihrem Land haben.

„In der vergangen Woche erklärte die UN Generalversammlung, dass jeder – ausnahmslos jeder – ein Recht auf Wasser hat,” sagte Barlow. „Aber nun muss die Welt Zeuge werden, wie eines von Afrikas wohlhabendsten Ländern seinen ersten Bewohner das Recht verweigert, einen Brunnen zu bauen, während nur wenige Kilometer weiter Bergbau und Safaricamps gefördert werden. Es ist schwer sich eine grausamere und unmenschlichere Behandlung vorzustellen. Man kann daraus nur schließen, dass die Behörden Botswanas den Buschleuten weniger Wert als den Wildtieren beimessen. Viele Menschen weltweit werden von dem was sie hier sehen schockiert sein.“

Die 192 Mitglieder der UN Generalversammlung verabschiedeten am 28. Juli eine Resolution, die den Zugang zu Wasser als „eine notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung von Leben und allen anderen Menschenrechten” deklariert. 122 Staaten stimmten für die Resolution, 41 Staaten, darunter auch Botswana, enthielten sich ihrer Stimme.

Nur eine Woche vor der Verabschiedung der Resolution hatte das Verfassungsgericht Botswanas die Klage der Buschleute abgewiesen, in der sie die Nutzung eines Bohrloches auf ihrem Land im Central Kalahari Game Reserve forderten. Ohne das Bohrloch müssen die Buschleute beschwerliche Reisen auf sich nehmen um Wasser von außerhalb des Reservates zu beschaffen. Erschwert wird dies noch dadurch, dass die Regierung einigen Buschleuten kürzlich untersagte mit Eseln in das Reservat zu kommen, die sie zum Wassertransport nutzen.

Im Gegensatz zur Auffassung der UN Generalversammlung, dass Staaten die Verantwortung für die „Förderung und den Schutz aller Menschenrechte“ haben, zeigte Botswanas Richter Walia Verständnis für die Argumentation seiner Regierung: „Mit ihrer Entscheidung an einen unbequem entlegenen Ort zu siedeln, haben [die Buschleute] jede Unannehmlichkeit selbst zu verantworten.“

Die Regierung Botswanas versiegelte das Wasserbohrloch der Buschleute, als sie die Indigenen 2002 aus dem Reservat vertrieb. Vier Jahre später errangen die Buschleute vor dem Obersten Gericht einen historischen Sieg, als das Gericht urteilte, dass die Vertreibung aus dem Reservat verfassungswidrig war und die Buschleute das Recht haben, auf ihr angestammtes Land zurückzukehren.

Dennoch untersagt die Regierung den Buschleuten das Bohrloch wieder in Stand zu setzen, in der Absicht, sie an der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf ihrem Land zu leben zu hindern. Gleichzeitig legt die Regierung neue Bohrlöcher ausschließlich für Wildtiere an und genehmig die Eröffnung einer Luxuslodge für Touristen mit Pool und Bar auf dem Land der Buschleute.

Die Buschleute werden höchstwahrscheinlich gegen das Urteil Berufung einlegen.

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Originalartikel

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