Wir haben den aktuellen Paukenschlag von Egon W. Kreutzer ganz bewusst und zielgerichtet zur besonderen Leseempfehlung des Tages erkoren und möchten nicht nur kritisch mit unserem Staats- und Gemeinwesen umgehende Leserinnen und Leser ebenso herzlich wie nachdrücklich dazu einladen, sich diesen „mehrstufigen“ Beitrag „anzutun“ … interessant und aktuell ist er alleine, weil EWK als Ausgangspunkt seiner Betrachtung ebenfalls das Urteil des BVerfG in Sachen Vorratsdatenspeicherung gewählt hat.
Wir werden in absehbarer Zeit und aus individueller Sicht auch noch einen Beitrag nachliefern, weil wir „langsam aber sicher“ einsehen müssen, dass unser Engagement nicht aufgrund mangelnder Leistung und Einsatzbereitschaft unsererseits immer wieder ins Leere läuft. Aber das ist eine andere Geschichte, die wir aus gutem Grund nur schon einmal angekündigt haben wollten.
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Der neueste Paukenschlag 9/2010 trägt den ebenso bezeichnenden wie überaus treffenden Titel
Bananenrepublik
und setzt sich mit der Frage auseinander …
Wo liegt die absolute Untergrenze?
wobei sich diese – grob umrissen – darauf bezieht, wie viel Souveränität und Rechtsstaatlichkeit die BRD an die EU abgeben darf / muss. Besonders wichtig schätzen wir dabei den Hinweis auf jene Grundgesetzänderung den Artikel 23 („Europa-Artikel“) betreffend ein, mit dem diese Entwicklung erst ermöglicht und im Sinne der „obersten Bedarfskohorte“ auf den Weg gebracht wurde, vor dessen Ende wir uns – auch „langsam aber sicher“ – angekommen sehen müssen!
Doch genug der Einleitung – nur noch ein kurzes Zitat zum Einlesen:
Bananenrepublik
Das Urteil des BGH zur Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, von den meisten Kommentatoren korrekt als Pyrrhussieg der Kläger interpretiert, zeigte erneut , dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nur noch da und soweit gilt, wie es den Vertragsbedingungen der Europäischen Union, den Erlassen der EU-Kommissare und der Rechtsauffassung des EUGH nicht widerspricht.
Das Bundesverfassungsgericht kann nicht anders, denn das Grundgesetz selbst enthält seit geraumer Zeit einen mit verfassungsändernder Mehrheit hineingeschriebenen Passus, der besagt, dass der Bundesrepublik Deutschland die sukzessive Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der EU gestattet ist. Die Aussage: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, ein Kernsatz des Grundgesetzes, ist seither endgültig Makulatur. Wir sind nicht Staatsvolk der EU, sondern Staatsvolk Deutschlands, aber ein Großteil der in Deutschland wirkenden Staatsgewalt geht inzwischen von EU-Kommissaren und Richtern des EUGH aus.Daraus ergab sich für mich eine Frage, die sonderbarerweise im Bereich der Löhne und Sozialleistungen längst, wenn auch immer noch ergebnislos diskutiert wird, im Bereich der konstitutionellen Grundlagen unseres Gemeinswesens, wo sie, um überhaupt eine belastbare Antwort zu erhalten, zuerst gestellt werden müsste, tabu zu sein scheint. Es ist die Frage:
„Wo liegt die absolute Untergrenze?“
Die Antwort findet sich in einer Musterverfassung für Bananenrepubliken.
Zitat Ende … den gesamten Beitrag lesen ->
Kleine Anmerkung zum Schluss … Sie sollten unbedingt auch die angebotenen Schwenks zur „Musterverfassung für Bananenrepubliken“ und zum „Neusprech-Bananenrepublik-Anhang“ nachvollziehen. Man mag darüber streiten können, ob das zum Verstehen des tieferen Sinns dieser Abhandlung unbedingt erforderlich ist, aber wir meinen, dass es definitiv einem umfassenderen Verständnis dient, wenn man alles mal gelesen hat und auch versucht, den dahinter steckenden Sinn vollumfänglich zu erschließen!
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