… und gleichartigen Plänen in Baden-Württemberg.
Wie gestern bekannt geworden und von verschiedenen Seiten heftig kritisiert worden ist, wurden im Vorfeld des für den 13.02.2010 geplanten „größten Naziaufmarsch Europas“ aus Anlass des Gedenktags an die Bombardierung Dresdens vor 65 Jahren Hausdurchsuchungen bei antifaschistischen Aktionsgruppen durchgeführt, die sich mit ihrem Aufruf zur Blockade desselben nach Meinung des sächsischen Gesetzgebers angeblich eines Aufrufs zu einer Straftat schuldig gemacht hätten.
Da wir aus zuverlässiger Quelle wissen, dass die im letzten Jahr noch aktiv gegen eine faschistische Zweckentfremdung des Gedenktags eintretende Aktionsgruppe „Geh denken!“, die auch von der Dresdner Kommunalpolitik mitgetragen worden war, in diesem Jahr keine Aktionen im Sinne von Versöhnung und Menschlichkeit durchführen will, unterstützen wir die von Thomas Trüten repräsentierten Standpunkte vorbehaltlos.
Und wir geben – „fast wertfrei“ – zu bedenken, dass ähnliche Umtriebe, welche „linkes Sozialengagement“ und für Solidarität eintretende gesellschaftliche (auch politische) Gruppen diskreditieren und zu Staatsfeinden umdeuten sollen, aus der deutschen Geschichte noch zu gut bekannt sein sollten, um diesem politischen Treiben tatenlos und schweigend zuschauen zu können! – Aber nun lassen wir Thomas zu Wort kommen …
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Von Thomas Trüten | trueten.de |
[Quellartikel Presseerklärung PDF]
Am vergangenen Mittwoch verabschiedete der Sächsische Landtag ein verschärftes Versammlungsgesetz. Nach Bayern setzt nun Sachsen als zweites Bundesland die Föderalismusreform mit einem eigenen Gesetz um, aber auch andere Bundesländer wie Niedersachsen und Baden-Württemberg arbeiten an eigenen Gesetzgebungen.
Zielsetzung des Sächsischen Versammlungsgesetzes ist es, gegen „Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ besser vorgehen zu können. Auf Wunsch der sächsischen Landesregierung wurde dieses nun binnen kürzester Zeit durchgesetzt, da am 13. Februar der größte Naziaufmarsch Europas in Dresden stattfinden soll.
Während die Stadt Dresden wenig Engagement zeigt, den rechtsextremen Großevent zu verhindern, nutzte die Staatsanwaltschaft das versammlungsfeindliche Klima, um gegen Antifaschistische Strukturen vorzugehen. So fanden am vergangenen Dienstag mehrere Hausdurchsuchungen statt. Betroffen war die Landesgeschäftsstelle der Partei Die Linke in Sachsen und der Infoladen „Red Stuff“ in Berlin-Kreuzberg. Anlass sind verschiedene Aufrufe, den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden zu „blockieren“. Dies sei, laut Durchsuchungsbefehl, als „grobe Störung des Aufzugs“ zu verstehen. So wird das Plakat, mit dem über 300 Organisationen und 1500 Unterstützer zu Blockaden des Naziaufmarsches aufrufen inzwischen als „Aufruf zu Straftaten“ bezeichnet.
Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, kommentierte die Gesetzesverschärfung und die Durchsuchungen:
„Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, unliebsames politisches und soziales Engagement zu unterbinden. Dass die sächsische Landesregierung Naziaufmärsche, die die Relativierung des Nationalsozialismus zum Inhalt haben, mit antifaschistischen Aktivitäten gleichsetzt, ist geschmacklos und ein Hohn auf die Opfer des Faschismus.“
Mit Blick auf Baden-Württemberg erklärte er:
„Dass die Landesregierung weiterhin vorgibt, aus antifaschistischer Intention an einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu arbeiten, ist eine Farce. In Bayern hat sich schon lange gezeigt, dass derartige Gesetzgebungen vollkommen ungeeignet sind, um Naziumtriebe zu unterbinden. Über 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen aus Baden-Württemberg haben sich im Bündnis für Versammlungsfreiheit zusammengeschlossen. Sie bezeichnen die aktuellen baden-württembergischen Pläne als inakzeptabel. Wir fordern die schwarz-gelbe Landesregierung auf, die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ersatzlos zurückzuziehen.“
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hält daran fest, gegen die Gesetzesverschärfung vorzugehen und ruft dazu auf, am 13. Februar das Versammlungsrecht auf antifaschistischer Grundlage zu verteidigen.
Für das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Thomas Trüten
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