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Externe Info: Presseerklärung Hartz4-Plattform 11.11.09 … WICHTIG!

Diesmal wendet sich Brigitte Vallenthin gegen „die gängige Praxis“ von ARGEn und Optionskommunen, die bei der Bearbeitung von Überprüfungsanträgen bezüglich der Eck-Regelsätze, weiterhin behaupten, dass jene der erwachsenen Bezieher/innen von ALG II gar nicht zur Disposition stünden. – Lesen Sie selbst … und beachten Sie auch den beigefügten Antrag am Ende des Artikels (er liegt in drei Versionen vor). Er wurde an die „Realität des 20. Oktober“ (Termin vorm BVerfG) angepasst und kann bis zur Verkündung einer Entscheidung nach wie vor gestellt werden (man geht hier vom „Verkündungstermin“ aus, der bekanntlich auf Anfang des kommenden Jahres festgelegt wurde, so dass man seinen Antrag unbedingt noch in diesem Jahr stellen sollte!)!

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PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz IV, die gute Nachricht: Überprüfungsanträge immer noch möglich

Hartz4-Plattform-Kritik: Ablehnungs-Bescheide der Ämter leugnen wahrheitswidrig weiterhin die Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Hartz IV insgesamt

Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung und ihre ausführende Verwaltung glaubt, in Sachen Hartz IV weiterhin jenseits von Recht und Gesetz ihr eigenes Süppchen kochen zu können,“ empört sich Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform Sprecherin. “Wir schämen uns für unsere so genannten Volksvertreter, die es nach gewonnener Wahl überhaupt nicht schert, dass 48% ihrer Wähler von ihnen eine Regelsatz-Erhöhung für Hartz IV erwarten. Die schallendste Ohrfeige gegen den von der Politik so oft beschworenen Rechtsstaat ist jedoch, dass amtliche Bescheide trotz gegenteiliger Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin wider besseres Wissen die Falschbehauptung verbreiten, als ginge es Deutschlands höchsten Richtern alleine um den Kinderregelsatz und nicht – wie infolge der Klage von Thomas Kallay geschehen – um den Regelsatz insgesamt.“

Die regionalen ARGEn und Optionskommunen versuchen die ihnen zurzeit massenhaft ins Haus flatternden Überprüfungsanträge für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen bei Hartz IV-Erhöhung dadurch auszutricksen, dass sie ebenso massenhaft Ablehnungsbescheide erteilen. Die ergehen – so muss man vermuten – in der Hoffnung, dass danach deutlich weniger Hartz IV-Berechtigte dagegen Widersprüche bzw. Klagen beim Sozialgericht einlegen und noch weniger die Fristen einhalten. “Wir rufen deshalb  auf,“ so Brigitte Vallenthin, “nicht den Mut zu verlieren, unbedingt die Fristen einzuhalten und die nötigen Rechtsmittel weiter zu verfolgen.“

An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist nach Auffassung der Hartz4-Plattform, dass in aktuellen Ablehnungsbescheiden zu Überprüfungsanträgen wider besseres Wissen die Unwahrheit behauptet wird. Der Hartz4-Plattform liegen zahlreiche Ablehnungsbescheide mit wahrheitswidrigem Inhalt vor, die nach Einschätzung der Arbeitsloseninitiative vermutlich die Aussichtslosigkeit weiterer Rechtsmittel vortäuschen sollen. Eine norddeutsche Optionskommune schreibt beispielsweise noch 14 Tage nach der Verhandlung in Karlsruhe, Anfang November:

Die von Ihnen angeführte Verfassungsbeschwerde bezieht sich ausschließlich auf die den Kindern zu gewährenden Regelsätze. Der einem Haushaltsvorstand zu gewährende Regelsatz wurde in höchstrichterlichen Entscheidungen bestätigt.

Dass der Überprüfungsantragsteller ebenso die Normenkontrollklage erwähnte wird mal eben übergangen. Genauso die Tatsache, dass zwar das Bundessozialgericht den Eckregelsatz – den Satz für Erwachsene sowie Berechnungsgrundlage für Kinder – für ausreichend erklärt hat, jedoch die zentrale Klage von Thomas Kallay in Karlsruhe durch Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Jürgen Borchert eben gerade dies in Zweifel gezogen und den Verfassungsrichtern zur Überprüfung vorgelegt hat.

“Uns fehlt nach jahrelangen Erfahrungen mit den Ämtern und der an Peinlichkeit nicht zu überbietenden Blamage der Bundesregierung in Karlsruhe auch nur der allergeringste Glaube, dass hier Nichtwissen die amtliche Feder führte,“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

Das ist zwar juristisch ausgefuchst formuliert, indem es von drei am 20. Oktober verhandelten Klagen die marginal behandelte Verfassungs-“Beschwerde“ erwähnt, die tatsächlich nur die Kinderregelsätze anmahnt.

“Aber selbst eine so ausgefeilte, bewusste Falsch-Information zum rechtlichen Nachteil der Rückzahlungs-Berechtigten empfinden wir als nichts anderes, als es tatsächlich ist – als eine Lüge,“ stellt Vallenthin fest und fragt sich, “ob solche Bescheide überhaupt rechtswirksam sind. Selbst wenn wortgewandte Juristen sich damit die Hintertür offen gelassen haben: Wir meinten ja nur die eine Klage … Von einem Blackout, als es in Karlsruhe mehr als drei  Stunden ausschließlich um die Normenkontrollklage gegen den Eckregelsatz ging werden die ernsthaft wohl auch sich selber nicht überzeugen können.“

“Wo bleibt eigentlich die rechtliche Gerechtigkeit, wenn Behörden in rechtsverbindlichen Bescheiden ungestraft wissentlich ihre Wahrheitspflichten verletzen dürfen, während Hartz IV-Berechtigte bereits wegen ein paar zu spät gemeldeter Überzahlungs-Cents Ärger mit der Staatsanwaltschaft kriegen?“ resümiert Vallenthin.

“Und die gute Nachricht für alle, die noch keinen Überprüfungsantrag gestellt haben: Entgegen anders lautenden Meldungen können Überprüfungsanträge [siehe Anhänge] auch weiterhin noch bis zum Verkündungstermin in Karlsruhe gestellt werden.“

Wiesbaden, 11. November 2009

Wir danken für Ihre Berichterstattung und senden Ihnen herzliche Grüße

Brigitte Vallenthin
Presse

Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

eMail info@hartz4-plattform.de
internet www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-waehlen.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de

Anhänge

Antrag Familien >ÜA_Familie-Nov.09<

Antrag Singles >ÜA_Single-Nov.09<

Antrag SGB XII >ÜA_SGBXII-Nov.09<

4 Antworten

  1. Danke für die Veröffentlichung unserer heutigen Presseerklärung. Bei den Anhängen ist leider ein kleiner Fehler passiert: Unter dem Stichwort Antrag für Familien erscheint versehentlich die PDF des SGB XII-Antrages. Bitte korrigieren und dort die PDF Familienantrag anhängen.
    Danke!
    Brigitte Vallenthin
    Hartz4-Plattform

  2. Hallo Frau Vallenthin,

    danke für den Hinweis – wurde korrigiert und sollte nun in Ordnung sein.

    Viele Grüße
    Josephine (für das Team)

  3. Aufruf zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00 – 13.00 Uhr – Bitte weiterleiten !

    Mehr im Blog der Ringvorsorge ….

  4. @Sich.-Ing.J.Hensel

    Ihr Avatar stammt aus dem Film THX 1138. Ja, so etwas wie in diesem Film könnte uns allen bald bevorstehen. Vielleicht in direkter Verbindung mit „1984“. Erst kommt die Diktatur in Euroland und dann ist die ganze Welt bald ein einziges stabiles Gefängnis. Noch ist Staat und Kirche getrennt. Obama verbietet Sozialhilfeempfängern das Beten vor Einnnahme ihrer Mahlzeiten in den jeweiligen Bedürftigen Anstalten. Wer es trotzdem macht, wird hungrig wieder weggeschickt. Hey Leute, auf was für einer Welt leben wir? Die Seelen der einzelnen Menschen sind auf dieser Welt für die regierende Klasse einen Dreck wert. Das habe ich schon vor fast dreißig Jahren am eigenen Leib erleben müssen, da wußte ich schon Bescheid wie es läuft. Seitdem hat sich rein gar nichts geändert, außer vielleicht, dass es noch viel schlimmer geworden ist. Und so wird es weitergehen. Viel Spaß wünsche ich allen unter dem Kommando der NWO.

    LG Jochen

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