Wie hinlänglich bekannt gemacht wurde, unterstützt unser Verein die Deutsche Volksgewerkschaft e. V. im Rahmen seines Engagements an allen sich dafür anbietenden Schnittstellen bei ihrem Bemühen um Aufklärung und Herstellung einer staats- und völkerrechtlich ebenso verbindlichen wie funktionsfähigen basisdemokratischen Neuordnung unseres Staats- und Gemeinwesens. Um dies in vollem Umfang tun und gleichzeitig mit den satzungsmäßigen Vereinszwecken und Zielsetzungen in Einklang bringen zu können, haben wir als „juristische Person“ I.B.E. AmSeL e.V. auch einen offiziellen Mitgliedsantrag gestellt.
Wer unsere Artikel – eventuell gar schon länger als dieser Blog besteht – verfolgt hat, weiß sicherlich, dass wir eines der Hauptmankos des bisherigen Strebens nach einer reellen, staats- und völkerrechtlich unantastbaren Souveränität – inklusive Friedensvertrag und Verfassung gemäß Artikel 146 GG (ursprünglich), die als unabdingbare Voraussetzung für die Lösung aller durch Einzelgruppen angeprangerten Probleme unserer Zeit verstanden werden muss – darin begründet sahen, dass es scheinbar unmöglich ist (war), die verschiedenen Ebenen des Eintretens für dieses legitime Ziel unseres Landes und seiner Bevölkerung auf einem gemeinschaftlich agierenden Niveau zusammenzuführen.
Erstmals gelangt dies jetzt jedoch in greifbare Nähe … weshalb ich auch nachdrücklich um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit für die nachfolgend veröffentlichte Bekanntmachung der Deutschen Volksgewerkschaft e.V. bitten möchte.
Mit freundlichem Gruß und in der Hoffnung auf eine objektive und angemessen ernsthafte Prüfung des nachfolgenden Textes und auch der an seinem Ende bereitgestellten PDF-Datei (eine kleine, aber ausgesprochen wichtige Beigabe von Peter Hentschel und Georg P. Braun – Staat Deutschland)
Hans-D. Ziran
1. Vorsitzender I.B.E. AmSeL e.V.
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Von Redaktion DVG e.V. | Originalartikel |
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !
Eine wichtige Mitteilung an alle Interessierten !
Hiermit teilen wir Euch allen schon vorab mit, dass die Deutsche Volksgewerkschaft e.V. in Kürze Ihre erste Großveranstaltung durchführen wird! Es ist von uns vorgesehen über drei Tage hinweg ein Kolloquium mit mehreren bekannten, namhaften Professoren und Gästen durchzuführen. Von uns werden dazu eingeladen: –
- Herr Professor Karl – Albrecht Schachtschneider
- Herr Professor Wilhelm Hankel
- Herr Professor Paul Kirchhof
- Herr Professor Hans – Herbert von Arnim
- Herr Professor Dr. Peter – Alexis Albrecht
- Herr Prof. Dr.-Ing. Hans Joachim Selenz
- Herrn Professor Dr. Dietrich Murswiek
- Herrn Professor Dr. Martin Morlock
Als weitere Gäste werden wir einladen:
Den ehemaligen Generalsekretär – Michail Sergejewitsch Gorbatschow
und die Politikwissenschaftlerin – Constanze Paffrath
Ebenfalls werden wir einladen: Herrn Udo Madaus von der Arzneimittelfirma – ”Madaus”
Unsere Themenauswahl zu diesem Kolloquium werden Schwerpunktthemen sein wie:
- Der tatsächliche Status von Deutschland in heutiger Zeit
- Deutschland und seine juristische Rechtssprechung … und
- Deutschland, als potentielles EU-Mitgliedsland, ohne Volksentscheid!
Weitere Themen werden sein:
- Das Geld und Steuersystem … und
- Die Zwangsenteignungen bei der Wiedervereinung und deren eventuelle Rückgaben an die eigentlichen Besitzer
Worum es der Deutschen Volksgewerkschaft e.V. hierbei unter anderem geht, zeigen Ihnen die folgenden drei Filmbeiträge, welche wir hier zur Information nachfolgend einstellen!
Vorab eine Klarstellung für unsere Arbeit !
Wir möchten weiterhin eines klar herausstellen! Immer wieder stellen wir bei den Nachforschungen unserer versuchten Wahrheitsfindung fest, was hier alles nicht stimmt und wie hier durch unsere heute noch im Volke hochangesehenen Landeshochverräter ganz einfach nur gelogen, getrickst und unmoralisch gehandelt wurde, zum Schaden und Nachteil für unser Land und unser Volk. Wir stellen uns immer wieder die Frage, warum hat man uns nicht die volle Wahrheit gesagt? Durfte man es nicht, oder standen parteipolitisches Kalkül, ja parteipolitische Interessen dahinter? In jedem Fall ist es unser aller Recht, die Wahrheit über den tatsächlichen Hergang unserer eigenen vergangenen Zeitgeschichte, was damals stattgefunden hat, in vollem Umfang zu erfahren. Dieses nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Kinder und Nachkommen !
Uns geht es ausschließlich hierbei um die reine Wahrheitsfindung!
Wir bitten alle, welche selbst ein berechtigtes Interesse an dieser Wahrheitsfindung haben: Die Deutsche Volksgewerkschaft e.V. bei diesen Zielsetzungen – wohlgemerkt uns alle betreffend, friedlich zu unterstützen!
Die auf der DVG-Info-Seite bereitgestellten Filme sind:
- Deutschland, Vertreibung, Ostgebiete
- Gorbatschow: Es gab keine Bedingungen für die deutsche Einheit
- Report-ARD über die Wiedervereinigungslüge („featuring“ Frau Constanze Paffrath und ihre enthüllende Doktorarbeit!)
Zu dieser Wahrheitsfindung möchten wir alle sehr herzlich einladen! Der Bundesvereinsvorstand der Deutschen Volksgewerkschaft e.V. führt derzeit Verhandlungen mit allen einzuladenden Gästen! Wir werden daher den genauen Termin mit Veranstaltungsort an Sie alle frühzeitig bekannt geben! Danach erbitten wir von Ihnen ebenfalls rechtzeitige Voranmeldungen.
Euere Volksgewerkschaft
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Freundliche und solidarische Beigabe von „Staat Deutschland“ (PDF)
>Geltungsbereich des Staates Deutschland<
Filed under: Aktuell, Deutschland, Veranstaltungen | Tagged: AmSel, Artikel 146 GG, Demokratie, DVG, Friedensvertrag, Kolloquium, Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht, Verfassung, Vorankündigung, Wahrheitsfindung |
Mr. Spock würde fazinierend sagen….
Die BRD (Politiker) versucht ihren Kopf, durch die Hintertür zu retten. Sehr schlau gemacht, Respekt. In diesem Artikel und den dazugehörigen Links, wird gelogen das sich die Balken biege.
Ja, ja, die Deutschen des Art.116 GG, sind halt Dummköpfe, so wird vermutet. Führen wir sie weiter an der Nase herrum. Übrigens der Art. 116 GG wurde wohl verheimlicht. In diesem wird das Staatsgebiet der Deutschen umrissen. Diese Deutschen wurden nie zu einer Verfassung gefragt, übrigens es wurde seit 1913, mit der Verabschiedung der Weimarer Verfassung, niemand mehr zu einer neuen Verfassung gefragt. Die einzige Verfassung die gilt ist die Weimarer Verfassung. Pech, das im Moment, Kriegsrecht der Siegermächte, gilt. Art 146 GG, setzt erst einmal einen Friedensvertrag vorraus, wo bitte haben die Deutschen einen Friedensvertrag, der im gesammten Staatsgebiet (Art.116 GG) gilt.
So jetzt könnt ihr den Kommentar löschen, weil er euch bestimmt nicht passt. Denkt bitte an alle Kiegsherde auf der Welt, überall wo die Bürger, betrogen wurden.
Weitere Infos:
Behauptung: Das durch die Wiedervereinigung am 03.10.1990 entstandene vereinigte Deutschland
ist gemäß des sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrages vollständig souverän. Ein Friedensvertrag ist nicht mehr
notwendig, denn der sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist ein Friedensvertrag.
Widerlegung: Ein Friedensvertrag ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung, durch die der
Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Zumeist sind zuvor durch einen
Waffenstillstand die Kriegshandlungen beendet worden. Die Notwendigkeit eines Friedensvertrages
wurde während der Zeit der BRD immer unterdrückt und bewusst nicht aufgeworfen.
Helmut Kohl, der sogenannte „Kanzler der Wende“, wollte nach dem Fall der Mauer anstelle einer
Vereinigung eine lose Konföderation und legte hierzu einen 12-Punkte-Plan vor. Erst nach
Ermunterung durch Michail Gorbatschow und George Bush fühlte er sich zur Einheitsinitiative
genötigt. Dies ist mit ein Grund, warum Vertreter aller Parteien sich vor den neu aufgetauchten Stasi-
Unterlagen fürchten.
Bereits durch die Argumentationen wurde festgestellt, dass der sogenannte „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“,
am 12.9.1990 in Moskau unterzeichnet, nicht in Kraft getreten ist, da seine Ratifikation nicht, wie in
Artikel 8(1) gefordert, durch das in Artikel 1(1) definierte „vereinte Deutschland“ erfolgen (bestehend
gemäß der Definition aus der ehem. DDR, der ehem. BRD und Berlin) konnte. Aus diesem Grunde
konnte der Artikel 7(2) nicht in Kraft treten, in dem es heißt:
„Das vereinte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten“.
Daher besteht eine Souveränität Deutschlands (oder des „vereinten Deutschlands“) nicht.
Des Öfteren ist zu hören, dass der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf
Deutschland“ ein Friedensvertrag oder ein sogenannter „vorgezogener“ Friedensvertrag gewesen sei.
Diese Auffassung ist falsch und irreführend.
Was ist denn ein Friedensvertrag eigentlich?:
60 Jahre nach Kriegsende hat Deutschland, in den Grenzen vom 31.12.1937, noch keinen
Friedensvertrag. Erst in einem solchen Vertrag könnten nach geltendem Völkerrecht
Reparationsforderungen gestellt und vereinbart werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die
Besatzungsmächte dagegen völkerrechtwidrig sofort (und ohne rechtliche Grundlage sowie ohne
deutsche Anerkennung) durch Demontagen, erzwungenen Kohle- und Holzexport, Beschlagnahme
deutschen Eigentums im In- und Ausland, Raub von Patenten und Verschleppung von
Wissenschaftlern, viele Milliarden an Werten aus deutschem Besitz an sich genommen. Nach 1949
kam es zu ersten Regelungen, insbesondere im Rahmen der sogenannten Wiedergutmachung. Der
bis zu seiner Emeritierung vor wenigen Jahren an der Universität Bochum lehrende Völker- und
Staatsrechtler Helmut Rumpf, gibt einen Überblick über dieses dunkle Kapitel deutscher
Nachkriegsgeschichte, wobei ihm auch seine langjährige Erfahrung als hoher Beamter im Bonner
Außenministerium zugute kommen:
Reparationsleistungen nach einem Krieg werden gemäß völkerrechtlicher Praxis im Friedensvertrag
vereinbart, wie es für Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg in Teil VIII des Versailler Vertrages
geschah. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland ohne einen Friedensvertrag bereits riesige
Entschädigungsleistungen verschiedener Art erbracht, die in den ersten Jahren von den
Besatzungsmächten durch Machtspruch entnommen, später mit deutschen Regierungen vereinbart
wurden.
Ihre Absicht, Deutschland zum Ersatz der den Alliierten zugefügten Schäden zu verpflichten,
verkündeten die „großen Drei“ Churchill, Roosevelt und Stalin, schon in der Erklärung von Jalta am
11. Februar 1945. In Teil IV der „Potsdamer Protokolle“ vom 2. August 1945 trafen die drei
Siegermächte, USA, UDSSR und Großbritannien, eine Übereinkunft über die Grundsätze der
Deutschland aufzuerlegenden Reparationen und ihre jeweiligen Anteile. Danach sollten die
Reparationsansprüche der UDSSR durch Entnahmen aus der sowjetischen Besatzungszone und
durch deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden, die Ansprüche der westlichen Kriegsgegner aus
den westlichen Zonen und den entsprechenden deutschen Auslandsguthaben ihres Machtbereichs.
Polen war aus dem Anteil der Sowjetunion zu befriedigen. Man sprach daher von einer Ostmasse und
einer Westmasse der Reparationsmaterie. Der Sowjetunion wurden aber aus der Westmasse noch
25% der zur Demontage vorgesehenen Industrieausrüstungen zugesprochen. 15% gegen
Nahrungsmittel-, Kohle-, Holz- und andere Lieferungen, 10% ohne Gegenleistungen. Nachdem
Moskau mit den Gegenleistungen in Verzug geraten war, stellte die US-Militärregierung 1946 die
Lieferung von Demontagegütern nach Osten ein.
Im Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 wurde der Anteil unter sämtliche Alliierte
außer UDSSR und Polen aufgeteilt und die bis 1968 bestehende interalliierte Reparationsagentur
(IARA) mit Sitz in Brüssel geschaffen, die auf einem Reparationskonto die den Gläubigerstaaten
zugewiesenen Anteile verzeichnete. Die interalliierten Verträge, als solche für deutsche Regierungen
unverbindlich, wurde teils durch direkten Zugriff (Holz- und Kohle-Abbau, Demontage von
Produktionsstätten), teils durch Enteignungsgesetze (vor allem deutschen privaten
Auslandsvermögens) realisiert.
Diese erste Phase der alliierten Reparationspolitik ist nicht nur durch die Methode des
Besatzungsdiktats gekennzeichnet, sondern auch durch eine Kombination zweier Besatzungsziele:
Schadensersatz und Entmilitarisierung. Nicht nur der Abbau von Industrieanlagen, sondern auch die
Enteignung deutschen Auslandsvermögens wurde zugleich mit dem Zweck der Vernichtung des
deutschen Kriegspotentials begründet. Auch die Motive der Bestrafung und der Ausschaltung eines
Konkurrenten spielten mit.
Als Inhaber der obersten Gewalt hielten sich die Besatzungsmächte für zu diesen Maßnahmen
berechtigt, da es an einer deutschen Zentralregierung als Verhandlungspartner fehlte, sie aber keinen
Aufschub der Regelung wollten. Auf Deutscher Seite sind ihre Maßnahmen niemals als
völkerrechtgemäß anerkannt und auch in den Bonner Verträgen von 1952/54 nur hingenommen
worden.
Im traditionellen europäischen Völkerrecht galt die Entziehung feindlichen Privatvermögens (alien
enemy property) als unzulässig, da sie gegen die Haager Landkriegsverordnung verstößt.
Besonders anstößig aber erschien eine Enteignungspolitik, welche die neutralen Länder Schweiz,
Schweden, Spanien und Portugal dazu erpresste, das dort gelegene deutsche Privatvermögen
vertraglich den Besatzungsmächten als Inhaber der „treuhänderischen“ deutschen Staatsgewalt zu
übereignen. Nur ein Teil dieser Werte konnte von der Bundesrepublik nach Beendigung der
Besatzungsherrschaft durch Verhandlungen zurück gewonnen werden.
Schon in Jalta und Potsdam konnten sich die drei Siegermächte nicht auf die Gesamtsumme der von
Deutschland zu fordernden Reparationen einigen. Stalin und Roosevelt hatten sie ursprünglich auf 20
Mrd. US-Dollar festsetzen wollen, von denen die Sowjetunion 50% erhalten sollte. Über die
Gesamthöhe der unter Besatzungszwang entzogenen Werte besteht bis heute keine Gewissheit, da
Statistiken, soweit vorhanden, wegen Differenzen in den Bewertungen strittig sind. Ein im Auftrag des
Bundesfinanzministeriums 1974 erstelltes Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
bezifferte die Reparationsleistungen aller deutschen Gebietsteile auf rund 143 Mrd. RMark in
Vorkriegspreisen. Die IARA veranschlagte die von ihr registrierten und verteilten Werte auf rund 520
Millionen US-Dollar nach dem Kurs von 1938. Diese Zahl wird von deutscher Seite angezweifelt, weil
die Demontagegüter und die privaten Auslandsguthaben unter ihrem Wert angegeben wurden. Die
von der Sowjetunion aus ihrer Zone entnommenen Industrieanlagen, die Sowjet – AG und der
Uranabbau in Sachsen sind dabei natürlich nicht berücksichtigt. Eine frühe deutsche Expertise, die
sog. Harmsseen – Denkschrift, ermittelte bis 1947 Kohleexporte im Wert von 200 Millionen Dollar und
Holzexporte von 1 Mrd. RMark lediglich aus der britischen und französischen Zone.
Auch über den Gesamtwert des enteigneten deutschen Auslandsvermögens gibt es keine
international anerkannten Zahlen. Betroffen war deutsches Privatvermögen in 75 Ländern, darunter
ehemalige Kolonien der Besatzungsmächte, deren es auch nach der Entkolonisierung nicht zurück
gaben. Eine halbamtliche deutsche Schätzung nannte 1958 die Zahl von mindestens 20 Mrd. DM in
der Parität zum Vorkriegsdollar.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR kam es zu vertraglichen
Regelungen mit den ehemaligen Feindmächten. Für die Bundesrepublik wurde der
Regelungsaufschub des Londoner Schuldenabkommens (LSA) vom 27.Februar 1953 und des
Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag)
Vom 23. Oktober 1954 von entscheidender Bedeutung. Nach Art. 5(2) des LSA wird die Prüfung der
aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen der ehemaligen Kriegsgegner und von
Deutschland besetzten Staaten bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt.
Damit ist nach herrschender Meinung der Friedensvertrag mit Gesamtdeutschland gemeint. Der
Überleitungsvertrag von 1952/54, Teil IV,Art.1(1), sagt deutlicher:
„Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen
ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage betreffende Abkommen geregelt werden.“
Die drei Westmächte verpflichten sich, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der
laufenden Produktion der Bundesrepublik geltend zu machen. In beiden Verträgen ist die endgültige
Regelung der Reparationsfrage mit dem gesamtdeutschen Friedensvertrag und der Wiederherstellung
der staatlichen Einheit Deutschlands völkerrechtlich verknüpft. Denn:
Reparationsschuldner ist eigentlich das Deutsche Reich!
Behauptung: Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Es ist somit die Verfassung der BRD.
Widerlegung: Zu den vielen Thesen, das Grundgesetz sei eine Verfassung oder gar die Verfassung
der BRD, lassen wir zuerst den Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, Herrn Carlo
Schmid(SPD) zu Wort kommen, der in seiner Rede auf der 6. Tagung folgendes äußerte:
„Meine Damen und Herrn! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu
bewältigen haben? Was heißt denn: „Parlamentarischer Rat“? Was heißt denn „Grundgesetz“? Wenn
in einem souveränen Staat das Volk eine verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, ist
deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden. Sie hat eine Verfassung zu schaffen!
Was heißt aber „Verfassung“?
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte
seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf
einen Dritten zurückgeführt zu werden, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und
dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr,
niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren!
Eine Verfassung ist nichts anderes als
die in Rechtform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.
Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen
Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchen wir die Frage: worum handelt es sich eigentlich? Nicht
zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das
Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.
……..
Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt
ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im
echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich
lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem
Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit Auflagen, sich sein Werk genehmigen
zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.
……..
zuerst räumlich betrachtet: Die Volksouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist
auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das
bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolkes setzt.
Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk
und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisble: die eine und unteilbare Nation
bedeutet nichts anderes, als dass die Volksouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das
gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm
könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder
wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine
Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das
deutsche Volkssouveränität ausüben könnte.
……..
Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des
genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des
Genehmigungspflichtigen!
……..
wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute
freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teil Deutschlands zu beraten und
zu beschließen.
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen
Staat zu errichten.“
Aus dieser Darlegung alleine sollte bereits hervorgehen, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist.
Aber das Grundgesetz ist ausschließlich durch die Besatzungsmächte erlassen worden. Dieser
sensationelle Beweis findet sich im Gesetz Nr. 10 des alliierten Kontrollrats.
Weiterhin ist festzustellen: Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Grundgesetzes war weder ein
volkssouverän handeln könnendes deutsches Volk vorhanden, noch konnte dieses in freier
Entscheidung bestimmen. Das Grundgesetz musste durch die Besatzungsmächte genehmigt werden
und diese machten auch diverse Vorbehalte, die zusätzlich Einschränkungen mit sich brachten. In
diesem Genehmigungsschreiben war z.B. der Vorbehalt Berlin betreffend enthalten. Nach diesem
Vorbehalt war Berlin also nicht als ein Land der Bundesrepublik Deutschland anzusehen. Dies wird
selbst in dem BVG-Urteil zum Grundlagenvertrag nicht ausreichend gewürdigt. Hierzu sei auf die
Argumentation zum Thema „Berlin ist die Hauptstadt der BRD“ zum Rechtstatus Berlins verwiesen.
Da das Grundgesetz niemals dem Volk zu einer wirklichen plebiszitären Abstimmung vorgelegt wurde
und noch dazu lediglich von durch die Alliierten eingesetzten Länderregierungen bestätigt wurde, kann
nicht von einer demokratisch gewählten Verfassung die Rede sein. Gleichzeitig mit dem Grundgesetz
ist das Besatzungsstatut in Kraft getreten, aus dem weitere Einschränkungen der Souveränität
hervorgehen, was dazu führt, dass nicht der Begriff Souveränität zutreffend verwandt werden kann,
ohne zu Verwirrung bzw. Täuschung zu führen.
Gleichzeitig muss man aus heutiger Sicht erkennen, dass das Grundgesetz zu einem
Ermächtigungsgesetz verkommen ist:
Nachdem die Parteien das Grundgesetz mit seinen 146 Artikeln insgesamt 138 (!) mal geändert
haben, ist der Verdacht offensichtlich, dass hier ein Ermächtigungsgesetz geschaffen werden soll.
Was den Parteien normalerweise nicht gestattet war und ihnen im Wege zu stehen schien, habe sie
leichtfertig durch Änderungen beiseite geschafft. Fast täglich kommt es den Politikern nur zu leicht
über die Lippen:
„Dann muss eben das Grundgesetz geändert werden:“
Leider werden da schlimme Parallelen zur Vergangenheit ohne Skrupel über Bord geworfen, weil die
jüngere Geschichte ohnehin tabu ist. Man erinnere sich: Haben doch die Nazis mit ihrem „Gesetz zur
Behebung der Not von Volk und Reich“, wie es am 24.3.1933 beschlossen wurde, sich ein
Ermächtigungsgesetz geschaffen. Damit übertrug das Parlament, der Reichstag, dem Kabinett Hitlers
die gesamte Gesetzgebung- und sogar Verfassungsänderungsbefugnisse. Noch ist es Gott sei Dank
heute nicht soweit gekommen, aber wehret den Anfängen!
Besonders bedenklich ist der Umgang mit dem Grundgesetz ohnehin, das sie nur zu gerne und
fälschlicherweise schon als „Verfassung“ bezeichnen. Dabei deklariert der Schlussartikel des GG 146
dieses als immer noch vorläufig, weil er es auf den Tag terminiert,
„ an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist“.
Noch haben die Parteien dem Volk dieses Referendum und damit die Möglichkeit sich eine
Verfassung zu geben, verwehrt. Ja, man wollte sogar 1990, als mal kurz eine Verfassungskommission
tagte, diesen Schlussartikel auf Anregung Schäubles sogar ganz streichen.
Wie die Politiker mit dem Grundgesetz umgehen und wie ernst sie es nehmen, zeigt auch der
überlieferte Spruch des seinerzeitigen Bundesminister Höcherl, der meinte, er könne nicht den ganzen
Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Erstaunlich auch, wie einst pazifistische
Parteien wie die Gründen, leichtfertig der Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr
außerhalb deutschen Hoheitsgebietes zustimmten. Nicht zuletzt droht dem Grundgesetz weiterer
Schaden durch die bisher provisorische und somit verfassungsrechtlich bedenkliche Organisation der
Europäischen Union, die ohne Verfassung, nur mit undemokratischen, weil nicht gewählten Brüsseler
Kommissaren über nationale Grenzen und Gesetze hinweg regiert. Auch eine Kontrolle seitens des
machtlosen Straßburger Parlamentes ist nicht vorhanden.
Aus den vorstehenden Argumenten ist erkennbar, dass das Grundgesetz keine wahre Verfassung ist!
Das Grundgesetz und die auf ihm aufbauende „Bundesrepublik Deutschland“ hat sich in den Jahren
ihres Bestehens, besonders aber in den letzten Jahren ihres widerrechtlichen Bestehens zu einem
unmoralischen Gesetzeskonglomerat entwickelt, das ständig weiter ausgehöhlt und umgangen wird.
Fakten die sie nie erfahren dürfen, fangen wir doch an mit investikativen Journalismus!!!
Von der Währung DM zum Zahlungsmittel EURo
Im Rahmen meiner Recherchen aus dem Internet, Pressemitteilungen und den Archiven mehrerer
Tageszeitungen habe ich folgende Fakten gefunden, um deren Bestätigung bzw. Beantwortung ich
bitte:
“Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), dass die
Unterschrift Ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf den Euroscheinen
bereits 20 Jahre alt ist! Laut dem niederländischen Telegraf ist es die
Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-Gulden-Schein. Ein Sprecher
der niederländischen Zentralbank bestätigte, dass für den EURO – Schein
die Druckunterlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg war zu
dieser Zeit Chef der niederländischen Notenbank.
Der EURO war offensichtlich von langer Hand geplant (seit 1982!). Was soll das, EURO – Banknoten
mit 20 Jahren aller Unterschrift des damals „nicht“ EZB – Präsidenten? Der wichtigste EURO –
Politiker unterschreibt die Urbanknote / Urkunde nicht im Original, sondern setzt eine Unterschrift von
vor 20 Jahren ein? Das kann doch nur eine Fälschung sein, oder? Ein Vertrag, Ein Gerichtsurteil ohne
Unterschrift ist nichtig!
Ich gehe mal davon aus, Herr Wim Duisenberg kennt das „Übereinkommen mit den drei Westmächten
(USA, GB, F) zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.9.1990!
Das steht im BGBl. II 1990 S. 1274ff des Art. 2,4. In Kraft getreten BGBl. II 03.01.1994 S. 26,40-45.
Zugestimmt und unterschrieben damals: Bundespräsident Weizsäcker, dem Bundeskanzler H. Kohl,
BM des Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser-Scharrenberger, FM Waigel, VM Rühe;
Geändert BGBl. II v. 28.9.1994 S. 2596. Zugestimmt und unterschrieben damals: Bundespräsident R.
Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des Auswärtigen Kinkel, IM Leutheuser-Schnarrenberger, FM
Waigel, WM Rexrodt,
Am Blüm, VM Rühe, GM Seehofer, VKM Wissmann, UM Töpfer, PM Bötsch, BWM Schwätzer;
Geändert BGBl. II 23.11.1994 S. 3714 – 3719. Zugestimmt und unterschrieben damals:
Bundespräsident R. Herzog, Bundeskanzler H.Kohl, BM des Auswärtigen Kinkel, JM Leutheuser-
Schnarrenberger, FM Waigel, VM Rühe.
Zum Verständnis hierzu Artikel 2:
“Unterdessen bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB), dass die
Unterschrift Ihres Präsidenten Wim Duisenberg auf den Euroscheinen
bereits 20 Jahre alt ist! Laut dem niederländischen Telegraf ist es die
Signatur auf dem 1982 herausgegebenen 50-Gulden-Schein. Ein Sprecher
der niederländischen Zentralbank bestätigte, dass für den EURO – Schein
die Druckunterlagen von damals verwendet wurden. Duisenberg war zu
dieser Zeit Chef der niederländischen Notenbank.
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder auf Grund solcher
Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften begründet oderfestgestellt worden sind.“
Berlin war damals Sitz des Alliierten Kontrollrates, der für ganz Deutschland die Gesetzgebung erließ
und genehmigte!
Wir brauchen hierzu noch den Artikel 4:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die Alliierten Behörden oder durch eine
derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verpflichtungen, die „Vier Mächte“ in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden
behandelt.“
In obigen Artikel 2 und 4, im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom
12.5.1949, i Bestätigungsschreiben der Alliierten zum Deutschlandvertrag vom 26.5.1952 (BGBl. II
1995 S. 305) und im Vier-Mächte-Abkommen (II bezüglich Berlin) vom 03.09.1971, wird die deutsche
Souveränität (die gar nicht existiert) in Bezug auf Berlin wiederholt festgelegt.
Die Westmächte erklären, dass die Westsektoren Berlins sowie bisher kein weiterhin nicht von ihr
(BRD) regiert werden!
Und bei dieser völkerrechtlichen Sachlage ist Berlin Hauptstadt? Es fragt sich nur wovon? Folglich ist
Berlin kein Teil der BRD und so kein Teil der Europäischen Union mit der Währung EURO! (Beachten
Sie hierzu auch die US-Militärgesetze Nr. 61, 67 1948/49 bezüglich der Währung D-Mark in
Westdeutschland und Berlin). Deshalb ist auch GB, Dänemark, Norwegen und jetzt auch nach der
Volksabstimmung die nordischen Länder Norwegen, Schweden, Finnland, sowie auch die USA und
Russland nicht am EURO beteiligt!
Weiter sind am 28.9.1990 Vereinbarungen zum Vertrag über die Beziehungen zwischen BRD und den
„Drei Mächten“ sowie zum „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“
(sog. Überleitungsvertrag BGBl. 1955 S. 405) in Kraft getreten.
Nach BGBl. II 1990 s. 1387 Nr.1(BGBl. II 1990 S. 1318) wird der sog. „Deutschlandvertrag“ (BGBl. II
1955 S. 305) ausgesetzt, suspendiert und tritt außer Kraft, wenn der sog. „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von
Moskau vom 12.09.1990(BGBl. II 1990 S. 1318) in Kraft tritt. Da aber der „Moskauer Vertrag“
Nicht in Kraft ist, gilt der „Deutschlandvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 306 Art. 2) bezüglich der „Drei
Mächte“ und ihrer ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin
und Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer
abschließenden friedensvertraglichen Regelung (BGBl. II 1955 S. 309 Art. 7) weiter fort. Nach Nr.
(BGBl. II 1990 S. 1387) wird der sog. „Überleitungsvertrag“ (BGBl. II 1955 S. 405-469) gleichzeitig mit
dem „Deutschlandvertrag“ suspendiert und tritt außer Kraft!
Unabhängig von der Geltung oder Nichtgeltung des „Moskauer- und Deutschlandsvertrages“ bleiben
nach Nr.3 (BGBl. II 1990 S. 1387) viele Bestimmungen des sog. „Überleitungsvertrages“ (BGBl. II
1955 S 405-469) jedoch weiter in Kraft! Es heißt in Art. 2 dieses Vertrages (BGBl. II 1955 S. 407):
„ Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet
oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne
Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung den
selben künftigen, gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige
nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
Nach Nr. 4 (BGBl. II 1990 S. 1388) in Verbindung mit Art. 11 des sog. „Überleitungsvertrages“ (BGBl.
II 1955 S. 407 u. 417) ist der BRD-Regierung das Fortbestehen der I.G. Farbenindustrie (BASF,
BAYER, HOECHST usw.)Liquidation bewusst und sie bemüht sich nach Art. 11 die Ziele, Abwicklung,
Entflechtung und Liquidation zu erreichen. BASF und HOECHST gehören heute unter anderem
Namen zu französischen Konzernen, genau wie die ostdeutsche LEUNA-WERKE seit 1992 durch
BK: Kohl + Mitterand zu ELF-AQUITAIN / Frankreich gehören. Es ist klar, dass all diese von den „Drei
Westsiegermächten“ und den „Vier Siegermächten“ geschickt geschlossenen Mehrfach – Verträge
keine öffentliche Erwähnung finden. Deutschland wird von den Alliierten fremdbestimmt und erpresst.
Im Übrigen gibt es eine Mitteilung des Regierungsdirektors Findeisen der bayrischen Staatsregierung
vom 21.08.2002:
„Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind auf Grund der Regelungen im sog.
„Überleitungsvertrages“ von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der BRD und den
Alliierten darstellt, weitgehend in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die zur deutschen
Wiedervereinigung mit den Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt.“
Herr Duisenberg, der anlässlich einer Preisverleihung 2002 in Aachen neben Herrn Tietmayer den
Herrn Theo Waigel mit „mein lieber Theo“ ansprach, weiß er auch um die Kenntnisse und Mitwirkung
des Ex-Finanzministers Waigel bezüglich „der Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom
25.9.1990 (BGBl. II 1990 S. 1274 Art. 2,4; BGBl. II 1994 S. 26, 40-45, 2596, 3714-3719). Dies und das
Wissen um die Fortgeltung der SHAEF- Gesetzgebung vom 12.09.1944 in Verbindung mit den USMilitärgesetzen
Nr. 61 und 67 bezüglich Der Währung D-Mark in Westdeutschland und Berlin ist die
Erklärung für die fehlende Originalunterschrift von Herrn Wim Duisenberg auf den EURO Banknoten,
um bei erkanntem Verstoß gegen SHAEF- und US- Militärgesetze keine persönliche Verantwortung
dafür übernehmen zu müssen.
Durch eine weitere Anerkennung möchte ich das o.a. unterstreichen:
Die Geldscheine der Währung DM wurde mehrfach durch ein anderes „Design“ gewechselt. Aber
1990 wurde aus der echten Währung DM ein nur das Zahlungsmittel DM, da durch den Wegfall des
Art. 23 GG auch die Bürgschaft für diese Währung in Form von Gold, Immobilien Grund und Boden
von Seiten der USA weggefallen war. Die „BRD“ selbst hatte ja seit Kriegsende keinen einzigen
Quadratmillimeter Grund und Boden besessen, da bereits am 13.2.1944 die USA Gesamtdeutschland
für „beschlagnahmt“ erklärt hatten. Darum sind auch sämtliche Grundstückskäufe und –verkäufe,
Zwangsenteignungsmaßnahmen etc. rechtlich nicht haltbar. Man kann keine Immobilie, Grundstücke
etc. kaufen, verkaufen, zwangsenteignen etc., deren Eigentümer man nicht ist.
Daher brauchen auch aufgenommene Kredite und Darlehen in DM(vor 1990), und DM nach 1990
(Zahlungsmittel) und auch EURO nicht zurückbezahlt werden, da eine Art Zwangsumtausch der
Geldscheine (Zahlungsmittel) erfolgte ohne die Zustimmung des „Kunden“, bzw. des ganzen
deutschen Volkes.
„Wenn es ein Herz hat, dann ist es gut“
nach Castaneda
Das pdf liest sich ganz gut- wenn es bedeuten soll, dass endlich ein schluss-strich 🙂 unter uralte Grundbücher gezogen werden soll.
Ich für meinen teil möchte nur endlich mal wieder in nem normalen staat leben, der es seinen bürgern einerseits ermöglicht mit zu bestimmen- und sie andererseits auch in die pflicht zur mitbestimmung nimmt.
Demokratiepflicht! 🙂
Obendran sollte ne philosophie stehen, die dem leben ganz allgemein dient und nicht macht und totem materialismus.
Dann leb ich auch gern in einem europa mit seinen ländern und kulturen und in einer globalisierten welt mit ihren regionen und ich würd gern die kulturen bestaunen die sich dort in jahrhunderten aus natürlichen gegebenheiten entwickelt haben.
viel erfolg, wenns in diesem sinne ist.
Grüße aus dem Wald.
@Hört mal zu
>>Mr. Spock würde fazinierend sagen….
Die BRD (Politiker) versucht ihren Kopf, durch die Hintertür zu retten. Sehr schlau gemacht, Respekt. In diesem Artikel und den dazugehörigen Links, wird gelogen das sich die Balken biege.<<
Sie werden entschuldigen, wenn ich auf diesen Teil Ihrer Ausführungen zunächst einmal nur mit einem irritierten Stirnrunzeln antworte – wie Sie diese "Spock'sche" Weisheit mit Ihrem Statement in Einklang bringen wollen, erschließt sich mir nicht so recht!
Meiner Ansicht nach ist weder im Artikel noch im beigefügten PDF-Dokument irgend etwas enthalten, was eine solche Reaktion rechtfertigt … insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgend umrissenen Sorgfaltspflicht, die sie zunächst einmal erfüllen sollten, bevor Sie derartige Behauptungen aufstellen.
Deshalb werden wir Ihre Meinung, so abstrus sie in diesem speziellen Punkt auch anmuten mag, aber keineswegs unterdrücken. Wir können Sie nur dazu anhalten, sich einfach mal etwas eingehender in die Argumentationen auf diesem Blog und auch in weiteren Artikeln auf den verlinkten Seiten einzuarbeiten … ich sage Ihnen schon mal voraus, dass sie vieles von dem wiederfinden werden, was Sie hier als "zusätzliche Informationen" und "Beweise für die Korrektheit Ihrer Sichtweise" angeführt haben
Deshalb werde ich auf diese langen Statements, für die wir uns gerade mit Blick auf die eher störrische "öffentliche Meinung" in Gestalt unserer Mitmenschen aber sehr wohl bedanken, nicht näher eingehen … Leserinnen und Leser, die unsere Argumentation kennen, werden dafür sicherlich Verständnis haben.
@Waldliebhaber (sorry für diese Verkürzung 😉 )
danke für dieses persönliche Statement, das sich in der Tat weitestgehend mit unserem Bestreben deckt … hier spreche ich zwar vorrangig für die „AmSeL“, weiß aber, dass die Mitglieder und Unterstützer der Volksgewerkschaft hier nicht im Mindesten anders denken.
Darum auch besten Dank für die guten Wünsche und viele Grüße zurück in den Wald!
In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Empfehlung aussprechen, mal beim GedankenVerbrecher vorbeizuschauen … der hat zu diesem Themenkomplex, wenn auch aus etwas anderer Perspektive betrachtet, auch einen interessanten Beitrag geschrieben …
http://gedankenfrei.wordpress.com/2009/06/03/input-direktwiedergabe/