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Sonderbericht: Falsches Spiel mit Sabrina A. und Baby Jason?

Deutsch-türkischer Justizskandal … Sabrina A.

Aktuelle Information I.B.E. AmSeL e.V.

von Hans-D. Ziran (1. Vorsitzender)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten und eingehender Beratung mit unserem Rechtsbeistand sowie dem türkischen Anwalt der Betroffenen haben wir uns dazu entschlossen, diesen Sonderbericht zu veröffentlichen.

Falsches Spiel mit Sabrina A. und Baby Jason?

Sabrina_Jason 08-03-11

Wir sind bekanntlich seit dem 05.12.08 offiziell bestellter und bevollmächtigter außergerichtlicher Interessenvertreter der Angehörigen von Sabrina – und waren auf einigen Umwegen am 13.04.09 (Zustellung per Einschreiben am 24.04.09) auch in den Besitz einer identischen Vollmacht von Sabrina persönlich gelangt, die sie jedoch 14.05.09 – wie man annehmen muss, wenigstens auf freundliches Anraten eines juristischen Mitarbeiters des Generalkonsulats in Istanbul – widerrufen hat!

Diese Frage stellen wir deshalb auch keineswegs leichtfertig in den Raum, sondern fühlen uns durch den bisherigen Verlauf des Falles, das dabei an den Tag gelegte Verhalten des Auswärtigen Amtes und der Generalkonsulate in Izmir und Istanbul sowie insbesondere durch die jüngsten Ereignisse dazu gezwungen. – Erweitern muss man diese Frage zum besseren Verständnis um den Zusatz, welche Interessen die deutschen Regierungsstellen und Auslandsvertretungen im Auge haben, wenn sie nachweislich alles in ihrer Macht stehende tun, um die junge Deutsche mit ihrem Kind so vollständig wie irgend möglich von der Außenwelt zu isolieren? Genau das geschieht hier, mit kurzen Unterbrechungen während des Prozesses, von Anfang an – und man geht sogar so weit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um einen kleinen und unbedeutenden, sich aber entschlossen und unbeirrbar für Sabrina, Jason und die Angehörigen in Deutschland einsetzenden Verein wie den unseren aus dem Spiel zu drängen!?

Eine plausible Erklärung – gleich welcher Art, mit der dieses Verhalten als Maßnahme zum Vorteil der Betroffenen und ihres Kindes als notwendig dargestellt werden könnte, ist seitens der zuständigen Stellen nicht ergangen!

Bevor wir die Berechtigung unserer „gewagten Spekulationen“ mit einer kurzen Zusammenfassung der relevanten Fakten belegen, möchten wir zunächst die wichtigsten Punkte des Falles in Erinnerung rufen, der hierzulande erschreckend (oder sollte man sagen „bezeichnend“) wenig Beachtung gefunden hat.

Im Juli 2007 wurde Sabrina auf dem Parkplatz des Flughafens von Antalya unter dem Verdacht des Drogenschmuggels festgenommen … obwohl sie vom Hauptangeklagten und ihrem Freund Christian H. vollständig entlastet wurde, verhängte das Gericht in Izmir nach einjähriger Untersuchungshaft zum Entsetzen aller objektiven Prozessbeobachter das unfassbare Skandalurteil von siebeneinhalb Jahren Haft. Gegen dieses legte der damalige Verteidiger zwar umgehend Revision ein, aber diese taugte offensichtlich ebenso wenig wie seine Verteidigung, da das zuständige Gericht in Ankara bis heute noch keine Entscheidung gefällt hat, ob die Revision zugelassen werden soll.

Mittlerweile ist von uns ein neuer Anwalt mit der juristischen Vertretung Sabrinas beauftragt worden. Seine ersten Einschätzung nach Durchsicht der knapp 1.000 Seiten starken Prozessakte steht auf jeden Fall fest: die Verurteilung kann einer Überprüfung nach rechtsstaatlichen Maßstäben nicht standhalten – wirklich eine Schuld Sabrinas belegende Beweise sind darin nicht aufzufinden und offenbar stützte sich das Gericht bei seiner Entscheidung ausschließlich auf „angeblich widersprüchliche Aussagen“, die Sabrina A. beim polizeilichen Verhör und der Einvernahme durch das Gericht gemacht haben soll. Hier handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit aber um simple und vermeidbare Übersetzungsfehler respektive Missverständnisse, die auf die enorme Stresssituation zurückzuführen waren, unter der die ahnungslos mitten in ein Drogendelikt geratene junge Frau damals stand.

Nach Einschätzung unseres Anwalts ist dies jedoch irrelevant, weil nur ein unwiderlegbarer Schuldbeweis durch die Ermittlungsergebnisse der türkischen Staatsanwaltschaft eine berechtigte Handhabe für ein derart drakonisches Strafmaß hätte liefern können … und ein solcher lag de facto nicht vor!

Mittlerweile haben wir auch eine Übersetzung des Urteils erhalten und zurzeit wird diese durch unseren Rechtsbeistand analysiert. Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf eine angeblich aus der Urteilsbegründung hervorgehende, extrem frauenfeindliche Argumentation des Gerichts in Izmir, von der uns der deutsche Anwalt Sabrinas Anfang März dieses Jahres berichtete, es dann aber leider versäumt hatte, uns eine Abschrift der ihm vorliegenden „privat beschafften“ Übersetzung zukommen zu lassen, mit der wir diesen Sachverhalt frühzeitig hätten feststellen und in unseren Sachvortrag gegenüber dem Auswärtigen Amt hätten einbinden können.

Durch die Geburt ihres Sohnes Jason, noch während der Untersuchungshaft, hat sich Sabrinas Situation selbstverständlich noch zusätzlich problematisch gestaltet, da sie neben ihrem einsamen Kampf gegen Unverständnis und Verzweiflung über das unfassbare Urteil auch noch permanent mit der Sorge konfrontiert wurde, dass man ihr Jason aufgrund der verhängten Haftstrafe wegnehmen könnte …

Das ist auf das Wesentlichste beschränkt, die Vorgeschichte, die man kennen muss, um unsere heftige Reaktion auf das nicht nachvollziehbare Verhalten der zuständigen Stellen bei der auswärtigen Vertretung der BRD aus der richtigen Perspektive begreifen zu können.

Der gesamte Fall – aus unserer Sicht – kann im Falldossier (Stand 12.12.08) >Falldossier_Sabrina_A_kpl< des Vereins nachgelesen werden, dem in den kommenden Tagen ein zweiter Teil hinzugefügt werden wird, der aus der gesamten Korrespondenz, dieser Erklärung und den in Kürze zu erwartenden Ergebnisse des anwaltlichen Besuchs bei Frau A. bestehen wird. Auch diesen werden wir hier zur Ansicht und bei Interesse auch zum Download bereit stellen.

Chronologie der jüngsten Unfassbarkeit:

  1. Nachdem erste Kontaktaufnahmen mit dem Auswärtigen Amt auf der Grundlage der Vollmacht des leiblichen Vaters von Sabrina A. wegen deren Volljährigkeit und ihrer angeblich geäußerten Bitte, dass keine Interna über den Fall, Jason und sie selbst an Dritte (ihre Angehörigen angeblich eingeschlossen!) weitergegeben werden sollten, ins Leere gelaufen waren [siehe „Aktuelle Korrespondenz II, A“], wandten wir uns mit Schreiben vom 20./26.01.09 erneut an die zuständige Sachbearbeiterin beim Referat 506 (Internationale Strafsachen) und ersuchten um Unterstützung bei der Einholung einer Vollmacht von Frau A.. Daraufhin erhielten wir – vertretungsweise durch einen Kollegen – ein vom 09.02.09 datierendes Schreiben, in dem unser Ersuchen bedauernd zurückgewiesen wurde – ersatzweise teilte man uns die bereits bekannte anwaltliche Vertretung in Deutschland mit und schlug vor, dass wir uns in dieser Angelegenheit dorthin wenden sollten [siehe „Aktuelle Korrespondenz II, B“].
  2. Dies taten wir dann am 03.03.09, nachdem bekannt geworden war, dass der Anwalt in Kürze in die Türkei fliegen und diverse Antragstellungen mit Frau A. durchsprechen wollte. – Daraufhin erhielten wir am 06.03.09 die Antwort, dass um den 07.04.09 ein Besuchstermin stattfinden und bei dieser Gelegenheit auch die „angedachte Bevollmächtigung“ mit Frau A. besprochen werden würde [die Veröffentlichung dieser Korrespondenz wird zurückgestellt; siehe nachfolgende Begründung!]. – Leider fand dieser Besuch dann niemals statt … über den genauen Sachverhalt werden wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Erklärung herausgeben.
  3. Am 18.03.09 nahmen wir dann zunächst Kontakt mit einer türkischen Anwältin auf, die uns von einem Unterstützer in Istanbul empfohlen worden war – es hatte auch ein Erstkontakt zwischen ihr und den Angehörigen Sabrinas stattgefunden, bei dem sie die Ansicht äußerte, dass sie bis zur Entscheidung über die Revision nichts für Sabrina tun könne … auf unsere zweimalige Kontaktanfrage reagierte die Dame gar nicht.
  4. Durch die „unfreiwillige Vermittlung“ einer Internet-Unterstützerin kamen wir dann mit Herrn Mengen (Mengen & Partner) in Kontakt, der sich ehrenamtlich für Amnesty International engagiert und uns den Kontakt mit einem türkischen Menschenrechtsanwalt vermittelte. – Mit diesem einigten wir uns am 05.04.09 darauf, dass er Sabrina A. in Bilecik besuchen und einerseits unsere Vollmacht unterschreiben lassen und andererseits einen Mandatswechsel vom vorherigen Anwalt auf ihn vorbereiten wollte. – Der Besuch fand am 13.04.09 statt und am gleichen Tag unterschrieb Frau A. die Vollmacht für den Verein, die auf dem Postweg am 24.04.09 bei uns eintraf.
  5. Am 27.04.09 (erster Werktag nach Zugang der Vollmacht) wandten wir uns damit sowohl an das Generalkonsulat in Istanbul (per Fax) als auch ans Auswärtige Amt (per Fax und Mail, sowie am 29.04.09 zusätzlich noch per Einschreiben/Rückschein!), um diesen Stellen zunächst einmal die Vollmacht zuzustellen und andererseits direkt in den konstruktiven Sachdialog einzusteigen. – Unter anderem erbaten wir die Unterstützung des AA bei der Übersetzung des türkischen Urteils, das wir zusammen mit der Vollmacht vom türkischen Anwalt erhalten hatten. – Hierzu erfolgte am 30.04.09 eine Reaktion des AA (Posteingang 05.05.09!) [siehe „Aktuelle Korrespondenz II, C“], in der auf keine unserer Anfragen positiv eingegangen wurde … Wichtige Randnotiz: unter anderem ging es auch um den aktuellen Gesundheitszustand Jasons – dies ist insofern bedeutsam als sich der nächste Punkt ebenfalls darauf bezieht!
  6. Am 11.05.09 kontaktieren uns die Angehörigen von Frau A. telefonisch und berichteten uns, dass Jason (erneut) hingefallen sei und zwecks Untersuchung (erneut) in ein Krankenhaus eingeliefert worden war. Natürlich zeigten sich die Angehörigen im höchsten Grade besorgt (nicht nur wegen Jasons gesundheitlicher Verfassung, sondern auch, weil sie befürchteten, man könne diesen Fall von Behördenseite aus willkürlich gegen Sabrina auslegen und dafür nutzen, ihr den Jungen wegzunehmen!); außerdem hatten sie Sabrina vorgeschlagen, den Jungen für die Dauer ihrer Inhaftierung in der Türkei bei sich aufzunehmen. – Im Sinne der Angehörigen und vorrangig um deren Befürchtungen zu zerstreuen, setzten wir uns am darauffolgenden Tag (12.05.) sowohl mit dem Generalkonsulat in Istanbul (wieder per Fax) als auch mit dem Auswärtigen Amt (Mail und Fax) in Verbindung, um zu beantragen, dass man sich eingehender wegen Jasons Gesundheitszustand erkundigen und mit Sabrina sprechen möge, ob sie bereit wäre, den Jungen mit dem Ziel der besseren medizinischen Versorgung an die Familie ihres leiblichen Vaters zu übergeben … Wichtige Randnotiz: Dies taten wir auch deshalb so spontan, da die Familie uns ebenfalls darüber informiert hatte, dass für Ende derselben Woche ein Besuch des Generalkonsulats bei Frau A. im Gefängnis anstehen würde … interessant ist dabei, dass die diesbezügliche Planung mindestens schon in der Woche davor begonnen haben muss und bereits feststand, dass nicht die eigentlich zuständige Konsulatsangestellte, sondern ein Herr Sch. nach Bilecik fahren würde. – Es ist also keineswegs „weit hergeholt“, wenn man hier vermutet, dass dieser Besuch unmittelbar nach Eingang der Vollmacht in Istanbul und Berlin „in die Planungsphase“ gelangt sein dürfte! … Ebenfalls wichtig: Herr Sch. versicherte der Familie, dass er sich um die Angelegenheit kümmern und ggf. auch alles für eine etwaige Übergabe Jasons an diese vorbereiten würde! ~ Am 16.05.09 ging ein Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes ein (Ausstellungsdatum 14.05.09 (!) Postausgangsstempel 15.05.09), das an nichtssagendem Inhalt kaum zu überbieten ist! [siehe „Aktuelle Korrespondenz II, D“]
  7. Am 17.05.09 (Sonntag) schickten wir ein Antwortschreiben per Mail und beabsichtigten, das gleiche am Montag noch per Fax nachzureichen (wegen der Unterschriften). Das Fax ergänzten wir dann aber um einen Zusatz [siehe „Aktuelle Korrespondenz II, E“], nachdem uns die Familie am Vormittag des 18.05.09 anrief, um über ein weiteres Gespräch mit Herrn Sch. zu berichten, der auf einmal so einige Probleme für die Übergabe des Jungen sah und empfahl, dass man sich diesbezüglich an den türkischen Anwalt wenden solle. Dieses Gespräch hatte stattgefunden, da sich Sabrina am selben Morgen telefonisch aus Bilecik gemeldet hatte – unter anderem hatte sie dabei auch angedeutet, dass sie „momentan nicht gut auf den Verein zu sprechen sei“ (wir vermuteten, dass dies mit dem Schreiben und der Bitte um Vermittlung ans AA zu tun haben müsse!). Herr Sch. sagte bei diesem Gespräch dazu nichts, was man ebenfalls als „vielsagend“ und bedeutsam einstufen muss, denn …
  8. … am 20.05.09 traf ein Schreiben des Auswärtigen Amtes bei uns ein (ausgestellt am 18.05.09, Postausgangsstempel vom 19.05.09), mit dem wir über den Widerruf der Vollmacht „durch Frau A.“ und selbstverständlich auch darüber informiert wurden, dass sich die zuständige Mitarbeiterin deshalb außerstande sähe, weitere Informationen über Sabrina und Jason an uns weiterzuleiten … Dieses Schreiben wurde von uns umgehend beantwortet, bevor wir uns daran machten, diesem mehr als dubiosen Vorgang auf den Grund zu gehen (siehe „Aktuelle Korrespondenz II, F“).

Zwischenfazit:

Wie man unschwer nachvollziehen können sollte, ist diese Entwicklung der Angelegenheit ebenso wenig nachvollziehbar, wie sie eindeutig zu nennen ist. Wie bereits weiter oben angedeutet, muss man auf Seiten des Auswärtigen Amtes und des Generalkonsulats in Istanbul unmittelbar nach Eingang der Vollmacht und der damit verbundenen unmissverständlichen Argumentation unsererseits beschlossen haben, den lästigen Störenfried (unseren kleinen und unbedeutenden Verein) mit allen Mitteln loszuwerden. Es muss als sicher angesehen werden, dass alle Planungen bereits vor dem Eingang unseres Schreibens vom 12.05.09 [„Aktuelle Korrespondenz II, D“] abgeschlossen waren – und ebenso muss als erwiesen gelten, dass der Ausgang des Besuchs von Herrn Sch. bereits bekannt gewesen war, bevor die zuständige Sachbearbeiterin des AA ihr nichtssagendes Antwortschreiben an uns schickte.

Hinzu kommt, dass es sich bei besagtem Herrn Sch. nicht um einen „gewöhnlichen Mitarbeiter“ des Generalkonsulats Istanbul handelt, sondern um einen Rechtsanwalt, wodurch es als erwiesen betrachtet werden muss, dass dieser Herr mit dem klaren Auftrag nach Bilecik entsandt wurde, Frau A. „bei der Erkenntnis zu unterstützen“, dass es für Jason und sie „besser wäre“, wenn sie ihre Vollmacht widerruft! – Man kann zwar nicht belegen, dass unser Schreiben, das wir ausschließlich zur Interessenwahrung für Frau A. und ihre Familie abgeschickt hatten, für diesen Zweck ausgeschlachtet und so hingestellt worden sein dürfte, als sei der Verein daran interessiert, dass sie und Jason getrennt werden, aber es ist wenigstens anzunehmen, dass dieses Schreiben den Zielen der involvierten Damen und Herren ungewollt in die Hände spielte! – Anders ergibt das alles wenig bis gar keinen Sinn … aber es wird noch interessanter!

„Irgendwann zwischen dem Besuch des Herrn Sch. in Bilecik (und der Unterzeichnung des Widerrufs durch Frau A.) und dem 25.05.09“ wurde Frau A. durch das Auswärtige Amt eine „Anfrage“ ihres Noch-Ehemannes hinsichtlich „des Verbleibs Jasons während ihrer Haftstrafe“ weitergeleitet! Man bedenke bitte … 15 Monate nach Jasons Geburt fällt dem Mann, von dem Sabrina (aus guten Gründen) getrennt lebt und der mit Gewissheit nicht Jasons Erzeuger sein kann, plötzlich ein, sich mit dieser Frage ans Auswärtige Amt zu wenden? Und das ganz zufällig mitten in die oben dargestellte Konstellation hinein!? – Das sind unbestreitbar ein paar „Zufälle“ zu viel und alleine deshalb – von der Vorgeschichte, in welcher Auswärtiges Amt und ständige Vertretung auch nicht gut wegkommen, mal ganz abgesehen! – halten wir nicht nur unsere eingangs aufgestellten Fragen für berechtigt, sondern auch erhöhte Vorsicht und echte Besorgnis um Jasons Zukunft (und damit auch Sabrinas weiteres Leben) für absolut angebracht!

Schlusswort:

Ebenfalls bemerkenswert ist die Arroganz, die mit dem Verhalten der staatlichen Stellen einhergeht. Denken diese tatsächlich, dass sie Sabrina auch heute noch nahezu hermetisch isolieren könnten? Obwohl Sie Kenntnis darüber besitzen, dass ein vom Verein beauftragter und bislang auch über diesen bezahlter Anwalt vor Ort mit dem Fall betraut ist? Selbstverständlich haben wir dem Anwalt den Auftrag erteilt, diesen Vorgang für uns zu prüfen und ggf. auch eine erneute Vollmacht vorzulegen – verbunden mit einer umfassenden Aufklärung Frau A. über unsere Sicht der Dinge und die zu konstatierenden Sachverhalte, wie sie sich rückblickend aufdrängen. – Darüber hinaus besteht die Vollmacht der Angehörigen nach wie vor und steht auch keinesfalls zur Disposition, so dass wir den Fall auch weiterhin betreuen können und werden!

Nun, in längstens einer Woche werden wir mehr wissen und ganz gewiss auch darüber berichten … und so kommen wir zum Abschluss und stellen erneut die Frage:

wessen Interessen vertreten Auswärtiges Amt und Generalkonsulat Istanbul – und welches Ziel wird dabei verfolgt?

____________________

Schlussbemerkung:

Wir werden jetzt noch den Eingang des Berichts vom Besuch des Anwalts in Bilecik abwarten, der planmäßig in der kommenden Woche stattfinden soll. Sollte Frau A. sich dazu entschließen, die Vollmacht für den Verein zu erneuern, wird im Anschluss daran eine offizielle Presseerklärung ausgearbeitet, die gleichzeitig mit dem Versand an ausgewählte Medienvertreter auch hier veröffentlich wird.

Und zum Abschluss …

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4 Antworten

  1. […] mein name ist mensch —> Link […]

  2. […] die Unterzeichner möchten Sie höflichst um Ihre Hilfe und Unterstützung bitten um für Sabrina und ihr Kind eine menschliche Lösung für eine schnellstmögliche und unkomplizierte Überstellung […]

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