Heute möchten wir kurz über die begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Schritte berichten, die wir zur umfassenden Wahrnehmung der Interessen von Sabrina und ihrem Sohn Jason unternommen haben. Als Grundlage für diesen Zwischenbericht dienen nach wie vor dass Falldossier und zusätzlich die letzte Zwischenstandsmeldung.
Anwaltliche Vertretung, Akteneinsicht, Aktenanalyse und Revision (Türkei)
Nach Überwindung einiger bürokratischer Stolpersteine, die in der Türkei unverkennbar genauso häufig auftreten wie hierzulande, konnte der von uns beauftragte Anwalt das notariell beglaubigte Mandat für Sabrina übernehmen. Mit diesem Schritt wurde gleichzeitig das Mandat des letzten Anwalts aufgekündigt, dessen Verteidigung (nicht nur) unserer Meinung nach maßgeblich zum Zustandekommen des Skandalurteils beigetragen hat. Dieser Anwalt hatte zunächst auch versucht, seinen Kollegen durch falsche Informationen und sogar die Androhung von „möglichen rechtlichen Schritten“ (Anzeige vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer) an der vollständigen Übernahme des Falles zu hindern … dieses Thema ist jedoch durch die notariell beglaubigte Vollmacht erledigt und einer umfassenden Vertretung steht somit nichts mehr im Wege. – Zurzeit analysiert Herr Siginak die extrem umfangreiche (etwa 1.000 Seiten!) Akte und wird uns sein Ergebnis mitteilen, sobald er diese Verarbeitung abgeschlossen hat.
Ein erstes Zwischenergebnis hat er jedoch bereits geliefert – es wird unumgänglich sein, einen neuen Revisionsantrag zu stellen (über den kurz nach dem Urteilsspruch vom damaligen Verteidiger vorgelegten Antrag ist in Ankara noch immer nicht entschieden worden!), da der ursprüngliche Antrag nach seiner fachlichen Einschätzung zu schwach ist. Das bedeutet zumindest, dass die in Zweifel zu ziehenden Entscheidungen und Begründungen des Gerichts in Izmir nicht eindeutig genug herausgestellt wurden – genaueres dazu können wir allerdings erst bekanntgeben, sobald uns eine Kopie des eingereichten Antrags zugegangen sein wird. Man muss davon ausgehen, dass dies aufgrund der zu analysierenden Akte noch bis Ende dieses Monats dauern wird. Wir verbinden dies mit der Hoffnung, dass das zuständige Gericht in Ankara einen solchen Eilantrag anerkennen und die Entscheidung ohne weitere Verzögerung fällen wird.
Wichtige Randnotiz:
Ein Zurückziehen der Revision in Verbindung mit dem Bemühen um eine „einvernehmliche Regelung“, die zu einer zeitnahen Auslieferung Sabrinas nach Deutschland führen sollte, ist aufgrund eines internationalen Rechtsabkommens nicht möglich, demzufolge ein in einem Unterzeichnerstaat anerkanntes Urteil in einem anderen nicht mehr angegriffen werden kann! Auf diesen Umstand sind wir nur auf diversen Umwegen gestoßen, da es sowohl der ehemalige türkische als auch der aktuelle deutsche Anwalt versäumt hatten, uns darüber in Kenntnis zu setzen!
Urteil – Knackpunkt Übersetzung ins Deutsche
Durch Herrn Siginak sind wir schließlich auch in den Besitz des Urteils gelangt – allerdings liegt es uns derzeit noch nur in Türkisch vor. Wir bemühen uns um eine rechtsverwertbare Übersetzung. Hier haben wir zwei Wege eingeschlagen – zum einen haben wir uns an den deutschen Anwalt Sabrinas gewandt, dem eigenen Aussagen zufolge eine Übersetzung vorliegen soll … hier waren wir bereits Anfang März mit derselben Bitte vorstellig geworden, aber diesem Ersuchen ist man bislang noch nicht nachgekommen (siehe unten!).
Um dieses Problem zu umgehen, haben wir im Internet Kontakt zu einem internationalen Übersetzungsnetzwerk aufgenommen und unter Verweis auf unsere „nicht vorhandenen finanziellen Möglichkeiten“ um solidarische Unterstützung gebeten. Eine erste Reaktion liegt vor und ist durchaus positiver Natur. Wir müssen nun aber abwarten, ob dem auch eine entsprechende Erfüllung unseres Hilfsersuchens folgen kann – wir hoffen, in dieser Sache bis Ende dieser oder spätestens Anfang nächster Woche eine endgültige Antwort zu erhalten – eventuell verbunden mit der Übersetzung. Sobald hier Neues zu berichten ist, werden wir es veröffentlichen.
Zur Erläuterung:
Das Urteil und insbesondere die Urteilsbegründung sind für die Koordination unserer weiterführenden Schritte von elementarer Bedeutung. Nicht nur, weil wir bekanntermaßen berechtigte Zweifel gegenüber dem Beweiserhebungsverfahren sowie der Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards hinsichtlich der gesamten Verfahrensführung hegen müssen und davon auszugehen gezwungen sind, dass der als vorrangig zu bezeichnenden vollständigen Entlastung Sabrinas durch den Hauptangeklagten seitens des Gerichts nicht angemessen Beachtung gezollt wurde. Sondern auch und vor allem, weil uns – bislang unbestätigte – Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Skandalurteil vordergründig einer extrem frauenfeindlichen und allein auf „Sabrinas Verhalten“ (= verheiratete (aber von ihrem Mann getrennt lebende!!!) Frau, die mit einem anderen Mann in Urlaub fährt, der man allein aus diesem Grunde „nichts glauben könne“) gestützten, höchst eigenwilligen Rechtsauffassung des Gerichts entspringt, die mit den einzig relevanten, da nachweislich zu konstatierenden Sachverhalten nicht das Geringste zu tun hat!
Es ist sowohl für die offiziell und exklusiv (Vollmachten) uns obliegende Öffentlichkeitsarbeit als auch für die akute und erst recht die etwaige zukünftige juristische Behandlung des Falles von extremster Bedeutung, dass wir diesen Umstand Schwarz auf Weiß belegen können. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den Fall, dass die Revision in der Türkei nicht mit einer Aufhebung oder wenigstens einer annehmbaren Umwandlung des Urteils enden und somit eine Beschwerde / Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte notwendig werden sollte!
Anhaltende Probleme bei der Kommunikation und Kooperation mit der deutschen anwaltlichen Vertretung
Obgleich von unserer Seite eine nachweislich uneigennützige und entschlossene, einzig und allein den Grund-, Freiheits- und Menschenrechten Sabrinas und Jasons geltende Interessenvertretung erbracht und auch mehrfach das Angebot einer konstruktiven Zusammenarbeit unterbreitet wurde, wird diese Kooperation von anwaltlicher Seite aus nicht nachvollziehbaren Gründen nach wie vor blockiert. Da wir uns hier nicht in wilden (wenn auch nicht unbedingt von der Hand zu weisenden) Spekulationen ergehen möchten, unterlassen wir es vorläufig, dieses Verhalten „öffentlich zu bewerten“.
Da es aber eine unbestreitbare Tatsache ist, dass Sabrina und Jason nicht nur juristischen Beistand benötigen, sondern eine Rundum-Unterstützung brauchen werden, die nicht zuletzt auf eine objektive und wahrheitsgemäße Darstellung des Falles in der Öffentlichkeit, sowie mit Blick auf die Überstellung Sabrinas und Jasons nach Deutschland auf die Schaffung von geeigneten (außergerichtlichen!!!) Unterstützungsstrukturen abzielen muss, haben wir am vergangenen Wochenende letztmalig den Versuch unternommen, dieses überaus störende Element für die umfassende und erfolgversprechende Vertretung Sabrinas zu eliminieren.
Wir haben dem Anwalt zwar keine explizite Frist gesetzt, werden aber längstens bis Ende des Monats auf eine Reaktion seinerseits warten. Sollte eine solche nicht erfolgen, werden wir davon ausgehen müssen, dass von dieser Seite keine Einsicht und Kooperationsbereitschaft zu erwarten ist … welche notwendigen und angemessenen Schritte wir beim Eintreten eines solchen Falles unternehmen werden, muss intern noch abgeklärt werden, es steht jetzt aber bereits fest, dass wir auf eine Kooperation bestehen und notfalls alle Mittel einsetzen werden, zu denen wir durch die vorliegenden Vollmachten Sabrinas und der Angehörigen berechtigt sind, um eine funktionierende und reibungslose Vertretung ihrer Interessen und berechtigten Ansprüche sicherstellen zu können.
Bis zum Ablauf dieser „inoffiziellen Frist“ respektive bis zum Eingang einer eindeutigen Stellungnahme des Anwalts werden wir keine weiteren Details veröffentlichen. Für den Fall eines ausbleibenden oder unzureichenden Entgegenkommens von dieser Seite werden wir die bisherige Korrespondenz allerdings veröffentlichen und neben unseren Alternativplänen in Sachen anwaltlicher Vertretung auch die aus unserer Sicht relevanten Fakten darlegen.
Kommunikation mit Auswärtigem Amt / Generalkonsulat in Istanbul
Auch wenn unser berechtigter Vertretungsanspruch nach Vorlage von Sabrinas Vollmacht nunmehr anerkannt wird, gestaltet sich die Kommunikation nach wie vor problematisch. Vorrangig beruht das fraglos auf dem Umstand, dass es sich immer noch um ein „nicht abgeschlossenes, schwebendes Verfahren“ handelt und man sich seitens des Auswärtigen Amtes darauf beruft, nicht in die innerstaatlichen Abläufe eines anderen Landes eingreifen zu können. Formaljuristisch ist das unbestreitbar eine korrekte Darstellung, aber wir können und werden uns mit dieser Haltung der zuständigen Stellen angesichts der Vorgeschichte nicht einfach abfinden. In dieser muss zumindest eine unsachgemäße und nicht entschlossen genug betriebene Interessenvertretung konstatiert werden, zu der man wenigstens nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (= im Zweifel für den Angeklagten!) zwingend aufgerufen gewesen wäre.
Daran, dass mehr als nur berechtigte Zweifel an einer schuldhaften Verwicklung Sabrinas in den zusätzlich auch noch der „Bandenkriminalität“ zugeordneten, versuchten Drogenschmuggel hätten angemeldet werden müssen, kann definitiv nicht gerüttelt werden und das haben wir unserer Ansicht nach im Falldossier nachhaltig dargelegt und bewiesen. Wir gehen jedoch zuversichtlich davon aus, dass wir unsere diesbezügliche Argumentation in absehbarer Zeit noch klarer und unwiderlegbarer werden gestalten können.
Momentan bereiten wir eine Veröffentlichung der gesamten Kommunikation vor (abgesehen von jener, die bereits hier (bis einschließlich 21.11.2008) dokumentiert wurde) und werden diese voraussichtlich bis Ende der kommenden Woche online zur Verfügung stellen.
Medienberichterstattung
Wir stehen momentan mit einer TV-Produktionsgesellschaft in Kontakt, die erhebliches Interesse an einem Bericht über Sabrinas und Jasons Fall zeigt. Unsere Absprachen sind bereits weit fortgeschritten und ein Besuch in der Türkei ist bereits in Planung. Zurzeit versuchen wir noch abzuklären, ob es möglich sein wird, eine Drehgenehmigung für das Gefängnis in Bilecik zu erhalten. Die Chancen stehen jedoch eher schlecht, da die Entscheidung darüber dem türkischen Justizministerium obliegt, das einen ersten Antrag dieser Art (allerdings noch in Bergama) seinerzeit abgewiesen hat.
Details hierzu, einschließlich der Angabe, um welches Unternehmen es sich dabei handelt, werden wir erst veröffentlichen, wenn die Verhandlungen und sämtliche Vorbereitungen abgeschlossen sind.
Bitte um weiterführende Unterstützung durch Spenden
Nachdem nun zweifelsfrei feststeht, dass ein neuer Prozess unumgänglich sein und mindestens (= vorsichtig geschätzt) Kosten von 5.000 bis (wahrscheinlicher) 6.500 Euro für eine adäquate anwaltliche Vertretung verursachen wird, sind und bleiben wir auf Ihre solidarische Unterstützung angewiesen. Hinzu kommt, dass die eingangs genannten „bürokratischen Hindernisse“ bereits Mehrkosten verursacht haben, die nicht von der Summe abgedeckt werden, welche wir im Voraus an Herrn Siginak überwiesen hatten. Obwohl er uns so weit als irgendwie möglich und wirtschaftlich vertretbar entgegenzukommen bereit ist, muss man davon ausgehen, dass bis zum Ende der ersten Etappe (Vorlage eines neuen und angemessener verfassten Revisionsantrags in Ankara) zusätzliche Kosten von etwa 1.000 Euro entstehen werden.
Deshalb bitten wir eindringlich um Beachtung der Spendenaufrufe (hier, hier und hier in Wort und Bild) und auch darum, sich bei der Beurteilung der Berechtigung unserer Bitte um finanzielle Unterstützung sowie der akuten Dringlichkeit der Angelegenheit ausschließlich an den Fakten zu orientieren, die wir sehr sorgfältig recherchiert und vorrangig hier veröffentlich haben – bzw. noch veröffentlichen werden!
Das gültige Spendenkonto (zweckgebunden für Anwalts- und Gerichtskosten) finden Sie hier und für den Fall, dass Sie auch die ehrenamtlich erbrachte, aber leider mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Arbeit des Unterstützernetzwerks direkt fördern möchten, bietet sich (vorübergehend, bis wir Zeit und Gelegenheit finden, ein offizielles Vereinskonto zu eröffnen) unter den hier verfügbar gemachten Bankdaten auch dafür eine Möglichkeit an.
In jedem Fall bedanken wir uns sehr herzlich für das aufgebrachte Interesse und schon mal im Voraus auch für etwaige Spenden. Hierbei gilt unverändert, dass Sie bitte explizit ausführen sollten, ob Sie eine Nennung Ihres Namens in einer geplanten Spenderliste wünschen oder nicht!
Abschließend – wie immer – auch noch der Verweis auf die permanent kooperierenden Unterstützerseiten, wo diese Informationen und andere Neuigkeiten ebenfalls veröffentlicht werden:
Infoplattform des Vereins (AmSeL-Gedanke)
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