Mit aktuellen Ergänzungsanträgen fordert Hartz4-Plattformsprecherin und Musterklägerin gegen den Regelsatz Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von 345 € als „soziokulturelles Existenzminimum“ beim Bundesverfassungsgericht. Brigitte Vallenthin – deren Regelsatzforderung bei 677,45 € liegt – schließt sich damit einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts an und insbesondere dessen Sachverständigem Dr. Fromman von der FH Frankfurt, der für einen ordnungsgemäß bemessenen Regelsatz von 627 € plädiert.
Brigitte Vallenthin 23.03.2009 13:22 Themen: Soziale Kämpfe
Quelle <http://de.indymedia.org/soziale/index.shtml>
In Ihrer Musterklage gegen den nicht ausreichenden Hartz IV-Regelsatz hat Brigitte Vallenthin – Hartz4-Plattform-Vorsitzende und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative – jetzt beim Sozialgericht Wiesbaden die Vorlage ihres Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Die Klägerin – die auf Basis des Grundgesetzes und der Lebenskostenrealität eine Erhöhung um 330,45 € auf 677,45 € fordert – ficht mit aktuellen Ergänzungsanträgen die Verfassungsmäßigkeit von Regelsatzhöhe und Regelsatzbemessung an. Sie schließt sich damit einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an (L 6 AS 336/07). Entgegen vielfach falscher Berichterstattung hatte das HLSG darin nämlich den Regelsatz insgesamt, also bereits den „Eckregelsatz“ – und nicht nur denjenigen für Kinder – für nicht mit dem Grundgesetzes vereinbar erklärt.
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